Solarspitzengesetz 2025: Das müssen Sie jetzt wissen!

RatgeberSolarspitzengesetz 2025: Das müssen Sie jetzt wissen!
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Seit dem 25. Februar 2025 gilt in Deutschland das neue Solarspitzengesetz, das die Einspeisung von Solarstrom ins Netz neu regelt. Ziel ist es, Netzüberlastungen durch überschüssigen Solarstrom zu vermeiden, die besonders an sonnigen Tagen auftreten können.

Wichtigste Änderungen für Anlagenbetreiber sind:

  • Keine Einspeisevergütung mehr bei negativen Strompreisen.

  • Pflicht zur Installation von Smart Metern bei neuen Anlagen (7–25 kWp).

  • Begrenzung der Netzeinspeisung auf maximal 60 % der Nennleistung ohne intelligentes Messsystem (Smart Meter).

In diesem Artikel erfahren Sie, was sich konkret ändert, wie Sie Ihre Solaranlage optimal darauf vorbereiten und welche Chancen sich daraus ergeben.

Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen

Eine der zentralen Neuerungen des Solarspitzengesetzes betrifft die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen. Betreiber von Photovoltaikanlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, erhalten keine Vergütung mehr, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Diese Situation entsteht vor allem an Tagen, an denen viel Sonne scheint und mehr Solarstrom produziert wird, als aktuell verbraucht werden kann. Im Jahr 2024 gab es beispielsweise rund 457 Stunden mit negativen Strompreisen – das entspricht etwa 5 % des Jahres.

Allerdings gehen Anlagenbetreiber nicht komplett leer aus: Die Stunden ohne Vergütung werden am Ende der regulären 20-jährigen Förderperiode angehängt. Dadurch erhalten Anlagenbesitzer die Möglichkeit, die ausgefallene Vergütung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Von dieser neuen Regelung sind jedoch kleine Anlagen unter 2 kWp ausgenommen. Auch Photovoltaikanlagen zwischen 2 und 100 kWp ohne installierte Smart Meter betrifft diese Änderung derzeit noch nicht.

Um mögliche finanzielle Einbußen dennoch zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Eigenverbrauch zu erhöhen. Der Einsatz von Batteriespeichern hilft, überschüssigen Strom in Zeiten negativer Strompreise zwischenzuspeichern und ihn später selbst zu verbrauchen. Durch die neue Gesetzeslage lohnt sich nun eine PV-Anlage mit Batteriespeicher noch mal mehr.

Zudem bietet die Direktvermarktung des Solarstroms eine weitere Möglichkeit, auf die veränderten Rahmenbedingungen optimal zu reagieren. Dadurch werden Betreiber unabhängiger von der Einspeisevergütung und steigern zugleich die Wirtschaftlichkeit ihrer Photovoltaikanlage.

Verpflichtung zur Installation intelligenter Messsysteme (Smart Meter)

Ein weiterer zentraler Bestandteil des neuen Solarspitzengesetzes ist die verpflichtende Einführung intelligenter Messsysteme, auch bekannt als Smart Meter. Diese Pflicht betrifft Betreiber neuer Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 7 und 25 Kilowatt-Peak (kWp), die nach dem 25. Februar 2025 installiert werden.

Ein Smart Meter ist ein digitales, vernetztes Stromzählgerät, das den Stromverbrauch und die Einspeisung detailliert und in Echtzeit misst. Die Netzbetreiber können mithilfe dieser Smart Meter die Einspeisung bei Bedarf fernsteuern und regeln, um Überlastungen des Stromnetzes zu verhindern und dessen Stabilität sicherzustellen.

Für Anlagenbetreiber bedeutet dies konkret:

  • Verpflichtende Installation eines zertifizierten Smart Meters, inklusive einer Steuerbox, die dem Netzbetreiber eine begrenzte Kontrolle über die eingespeiste Strommenge ermöglicht.

  • Ohne Smart Meter dürfen neue PV-Anlagen maximal 60 % ihrer Nennleistung ins Stromnetz einspeisen. Erst nach der Installation entfällt diese Beschränkung vollständig.

  • Für bestehende Anlagen gibt es derzeit noch keine Pflicht zum Einbau eines Smart Meters, Betreiber können aber freiwillig umrüsten, um ebenfalls von der vollen Einspeisung und zusätzlichen Vorteilen zu profitieren.

Durch den Einsatz intelligenter Messsysteme ergeben sich jedoch auch klare Vorteile:

  • Verbesserte Transparenz und Kontrolle über den eigenen Stromverbrauch und die Einspeisung.

  • Höhere Flexibilität und Effizienz bei der Nutzung des selbst erzeugten Stroms.

  • Möglichkeit zur optimalen Steuerung der Einspeisung, insbesondere im Zusammenspiel mit Speicherlösungen oder einer Direktvermarktung des erzeugten Stroms.

Zusammengefasst sollten Betreiber neuer PV-Anlagen frühzeitig die Installation eines Smart Meters in ihrer Planung der Solaranlage berücksichtigen, um die gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen und gleichzeitig die maximale Wirtschaftlichkeit ihrer Anlage sicherzustellen.

Förderung von Eigenverbrauch und Speicherlösungen

Das Solarspitzengesetz setzt verstärkt Anreize, den selbst erzeugten Strom möglichst effizient zu nutzen. Durch die neuen Regelungen, insbesondere den Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen, gewinnt der Eigenverbrauch von Solarstrom erheblich an Attraktivität.

Um den Eigenverbrauch zu erhöhen und unabhängiger von schwankenden Strompreisen zu werden, empfiehlt sich besonders die Integration von Batteriespeichern in das eigene Solarsystem. Mehr Informationen finden Sie im Artikel „Was kostet eine 10 kWp PV-Anlage mit Speicher in 2025″ und in unserer „Übersicht zu Förderungen & Zuschüssen für Photovoltaik“.

Solche Speicher ermöglichen, überschüssig produzierten Solarstrom zu speichern und zu einem späteren Zeitpunkt, etwa in den Abendstunden oder an weniger sonnigen Tagen, selbst zu verbrauchen.

Die Vorteile von Speicherlösungen auf einen Blick:

  • Reduzierung der Abhängigkeit von der Einspeisevergütung, insbesondere bei negativen Strompreisen.

  • Optimierung des Eigenverbrauchs und somit Senkung der Stromkosten durch geringeren Netzbezug.

  • Erhöhte Unabhängigkeit von Strompreisschwankungen und verbesserte Wirtschaftlichkeit der eigenen PV-Anlage.

Zudem bietet das neue Gesetz weitere indirekte Anreize für den Ausbau des Eigenverbrauchs, indem es kleinere Anlagenbetreiber bis 100 kWp bei der Direktvermarktung ihres erzeugten Stroms unterstützt. Durch Direktvermarktung können Anlagenbetreiber Überschüsse zu Marktpreisen verkaufen und damit zusätzliche Einnahmen erzielen.

Um die Vorteile der neuen Regelungen optimal zu nutzen, empfiehlt sich daher für alle Betreiber neuer und bestehender Anlagen, den Eigenverbrauch zu maximieren, gegebenenfalls in Batteriespeicher zu investieren.

Auswirkungen auf Bestandsanlagen

Für Betreiber bestehender Photovoltaikanlagen ändert sich durch das Solarspitzengesetz zunächst nichts verpflichtend. Alle Anlagen, die bereits vor dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden, genießen grundsätzlich Bestandsschutz und sind von den neuen Regelungen, wie dem Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen oder der Smart-Meter-Pflicht, nicht betroffen.

Dennoch bietet das Gesetz Betreibern älterer Anlagen die Möglichkeit, freiwillig in das neue Modell zu wechseln. Dabei gelten dann auch für sie die neuen Bedingungen wie etwa die Smart-Meter-Pflicht und der temporäre Wegfall der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen.

Im Gegenzug erhalten Bestandsanlagen, die freiwillig in das neue System wechseln, finanzielle Anreize:

  • Erhöhte Einspeisevergütung von zusätzlich 0,6 Cent pro kWh.

  • Möglichkeit der Teilnahme an Direktvermarktung und intelligenten Steuerungslösungen.

Ein solcher Wechsel kann vor allem dann attraktiv sein, wenn Betreiber ohnehin den Eigenverbrauch erhöhen oder Batteriespeicher nachrüsten möchten, um langfristig wirtschaftlicher und unabhängiger von schwankenden Strompreisen zu werden.

Besitzer bestehender PV-Anlagen sollten genau prüfen, ob sich der freiwillige Wechsel ins neue Modell für sie lohnt. Vor allem bei geplanten Investitionen in Speicherlösungen oder bei Anlagen, die mittelfristig ohnehin modernisiert werden sollen, kann der Wechsel langfristig sinnvoll und wirtschaftlich attraktiv sein.

Wir machen Ihre Solaranlage fit für das Solarspitzengesetz

Als erfahrener Installateur für Photovoltaikanlagen unterstütze ich Sie dabei, Ihre Solaranlage optimal auf die neuen Anforderungen des Solarspitzengesetzes vorzubereiten. Indem wir gemeinsam frühzeitig passende Lösungen wie Smart Meter, Batteriespeicher oder Direktvermarktung für Sie umsetzen, stellen wir sicher, dass Ihre Anlage langfristig effizient, gesetzeskonform und wirtschaftlich arbeitet.

Gerne berate ich Sie individuell zu den neuen Regelungen und finde mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung für Ihre Anlage. So nutzen Sie die Veränderungen durch das Solarspitzengesetz zu Ihrem Vorteil und profitieren langfristig von niedrigeren Stromkosten und höherer Unabhängigkeit.

Kontaktieren Sie mich gerne für Ihr persönliches Beratungsgespräch!

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